Rechtsstreit gegen DOG beendet
17. August 2020 [BUNDES-DOG]
Die Deutsche Olympische Gesellschaft (DOG) kann nach der kürzlich vom Landgericht Frankfurt am Main abgewiesenen Klage eines ehemaligen Autors der Zeitschrift OLYMPISCHES FEUER (wir berichteten) nun endgültig einen Schlussstrich unter das Kapitel bezüglich der Forderungen ehemaliger Autoren und Herausgeber ziehen.
Eine zweite anhängige Klage mit vergleichbaren Forderungen von Prof. Dr. Wolfgang Buss, ehemaliger Autor und Herausgeber, wurde nunmehr durch dessen Rechtsbeistand zurückgezogen, offenbar weil man nach der Entscheidung des Landgerichts keine Erfolgsaussichten sah. Auch hier muss der Kläger Prof. Dr. Buss alle Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten selbst tragen.
Beide Autoren verklagten die DOG auf Zahlung eines Honorars für Artikel, die durch den ehemaligen OF-Chefredakteur Harald Pieper ohne Kenntnis des Präsidiums in Auftrag gegeben wurden. Diese Artikel wurden nicht im Printmagazin OLYMPISCHES FEUER publiziert. Nachdem sich die Herausgeber weigerten, weiter für das OF tätig zu sein, wurde der Vertrag mit Harald Pieper fristlos gekündigt, was dieser klaglos hinnahm.
Präsident Peter von Löbbecke: „Meine Präsidiumskollegen und ich freuen uns, dass wir diese uns unnötig aufgedrängten Klagen hinter uns lassen und dieses von den klagenden Autoren eröffnete Kapitel auf deren Kosten schließen können. Fortan wollen wir uns nur noch auf die wichtigen und zielführenden Inhalte für unsere Gesellschaft konzentrieren.“