DOG gewinnt Rechtsstreit gegen ehemaligen OF-Autoren
Die Deutsche Olympische Gesellschaft (DOG) konnte im Rechtsstreit mit einem ehemaligen Autor der Zeitschrift OLYMPISCHES FEUER einen klaren Erfolg erringen. In dem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main wurde dessen Klage abgewiesen.
Der Autor verklagte die DOG auf Zahlung eines Honorars für Artikel, die durch den ehemaligen OF-Chefredakteur Harald Pieper ohne Kenntnis des Präsidiums in Auftrag gegeben wurden. Diese Artikel wurden nicht im Printmagazin OLYMPISCHES FEUER publiziert. Vorangegangen waren 2017 eine Arbeitsniederlegung des Herausgeberkollegiums und eine daraufhin vom Präsidium ausgesprochene fristlose Kündigung des Vertrages mit Herrn Pieper, da dieser gemeinsam mit dem Herausgeberkollegium finanziell unerfüllbare Forderungen an das DOG-Präsidium stellte, verbunden mit der Androhung ansonsten die Tätigkeit einzustellen.
Diesem auch rechtlich fragwürdigen Ansinnen musste das Präsidium nicht nur im Sinne einer seriösen, an die Gemeinnützigkeit gebundenen Finanzplanung, sondern auch aufgrund der Beschlusslage der DOG widersprechen. Denn seit 2013 konnten Ausgaben des OLYMPISCHEN FEUERS nur dann erscheinen, wenn das Präsidium zuvor deren Finanzierung sicherstellen konnte. Aufgrund der Weigerung des Chefredakteurs und des Herausgeberkollegiums konnte daher das Printmagazin seit Mitte 2017 nicht mehr erscheinen. Für das Präsidium war das letztlich der Anlass das gesamte Magazin OLYMPISCHES FEUER zu modernisieren und in der heutigen Form online zu veröffentlichen.
Das Landgericht Frankfurt am Main stellte nun in seinem Urteil vom 24.06.2020 folgerichtig fest, dass Herrn Pieper die Vollmacht fehlte, für die DOG rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben, also die DOG gegenüber den Autoren zu vertreten und zu Honorarzahlungen zu verpflichten. Auch der zwischen der DOG und Herrn Pieper geschlossene Vertrag enthielt nach der Beurteilung durch das Landgericht in keiner seiner Bestimmungen auch nur ansatzweise eine Bevollmächtigung von Herrn Pieper die DOG mit Wirkung nach außen zu vertreten. Ebenso war es den Autoren und besonders Herrn Pieper bekannt, dass nur für veröffentlichte Artikel Honorare gezahlt wurden. Die Artikel des klagenden Autors waren aber nie veröffentlicht worden.
Präsident Peter von Löbbecke zeigt sich sehr zufrieden mit dem vorliegenden Urteil: „Wir freuen uns, dass diese unsägliche, arbeits- und zeitintensive Klage abgewiesen wurde, diente sie doch nur dazu, unfair nachzutreten und ein schlechtes Bild auf unsere Gesellschaft zu werfen. Umso glücklicher sind wir, dass wir mit unserem Online-Magazin OLYMPISCHES FEUER und dessen neuen Redaktionsteam nun einen erfolgreichen und zukunftsorientierten Weg gehen.“