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Einladung zur XXVIII. Bundestagung der Deutschen Olympischen Gesellschaft e.V.

Das Präsidium der Deutschen Olympischen Gesellschaft e.V. lädt satzungsgemäß zur XXVIII. Bundestagung am Samstag 30. Oktober 2021 in das Haus des deutschen Sports, Raum Arena, Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt a. Main ein. Einlass ab 10 Uhr, Tagungsbeginn 11 Uhr. Das Präsidium weist darauf hin, dass es sich vorbehält, die Bundestagung in Präsenzform abzusagen und im Rahmen eines Umlaufverfahrens bzw. in virtueller Form durchzuführen, wenn es die aktuelle pandemische Lage erfordert.

Vorl. Tagesordnung (gemäß § 11 der Satzung)

  • Begrüßung; Feststellung Anwesenheit und Stimmberechtigung
  • Festlegung der endgültigen Tagesordnung
  • Genehmigung des Protokolls der VI. Delegiertenversammlung (Umlaufverfahren) vom 19. Januar 2021
  • Bericht des Präsidiums über das abgelaufene Geschäftsjahr & Aussprache
  • Ehrungen
  • Jahresabschluss 2020
  • Bericht der Revisoren und Aussprache
  • Genehmigung der Haushaltsrechnung und des Prüfberichtes 2020; Entlastung des Präsidiums
  • Wahl des Präsidiums
  • Wahl von zwei Revisoren/Revisorinnen
  • Haushaltsvoranschlag 2022, Aussprache und Genehmigung des Haushaltsvoranschlages 2022
  • Verschiedenes

Die Teilnahme- und Antragsberechtigung ist durch die §§ 10 bis 12 der Satzung der Deutschen Olympischen Gesellschaft e.V. geregelt. Die Bundestagung setzt sich zusammen aus den Delegierten der Mitglieder. Die Delegierten der einzelnen Mitglieder sind die von den DOG-Zweigstellen und Landesverbänden (§19) entsandten Vertreter/Vertreterinnen. Die DOG-Zweigstellen haben je angefangene 10 Mitglieder eine Stimme. Jeder Landesverband hat fünf Stimmen. Eine Stimmübertragung ist nicht möglich. Jedes Mitglied des Präsidiums hat eine Stimme und darf keine weiteren Stimmen vertreten.

Anträge

Anträge zur Bundestagung sind dem Präsidium spätestens bis zum 25.09.2021 schriftlich über die Bundesgeschäftsstelle, Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt a.M., einzureichen. Anträge kann jedes einzelne Mitglied stellen, darüber hinaus sind das Präsidium, die Landesverbände und die Zweigstellen antragsberechtigt. Die Anträge müssen allen Zweigstellen und Landesverbänden 3 Wochen vor der Bundestagung zugeleitet werden.

Wahlvorschläge

Vorschläge zur Wahl des Präsidiums müssen ebenfalls bis zum 25.09.2021 über die Bundesgeschäftsstelle schriftlich vorgelegt werden. Sie werden den Mitgliedern, die als Delegierte an der Bundestagung teilnehmen, drei Wochen vorher bekannt gegeben. Vorschlagsberechtigt sind das Präsidium, die Zweigstellen und die Landesverbände. Gültig sind auch Wahlvorschläge, die von mindestens drei Mitgliedern des Präsidiums oder mindestens 25 Mitgliedern schriftlich eingebracht werden. Während der Bundestagung dürfen Wahlvorschläge von dem/der neu gewählten Präsidenten/in, von drei Mitgliedern des Präsidiums oder von mindestens 25 der vertretenen Stimmen eingebracht werden.

Das Präsidium der Deutschen Olympischen Gesellschaft e.V.

Frankfurt/Main, Juli 2021

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